Bauwesen Hornbek
Im Abschnitt Bauwesen möchten wir alle Interessierten über möglichst viele Bereiche rund um das Thema "Bauen und Planen" in Hornbek informieren.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der abrufbaren Informationen nicht gewährt werden kann.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Amt Breitenfelde:
Amt Breitenfelde
Bauangelegenheiten
Sylvia Funke
Wasserkrüger Weg 16
23879 Mölln
Tel.: 04542 803-106
E-Mail: sylvia.funke(at)moelln.de
Die Bauleitplanung ist ein zentrales Instrument der Stadtentwicklung. Sie ist zweistufig aufgebaut und besteht aus dem Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und den Bebauungsplänen.
Während der Flächennutzungsplan flächendeckend für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt wird und die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen darstellt, werden Bebauungspläne für Teile des Gemeindegebiets aufgestellt und konkretisieren die Darstellungen aus dem Flächennutzungsplan. Sie werden als Satzungen beschlossen und sind Rechtsgrundlage für Ihre Baugenehmigungen.
Flächennutzungspläne:
Ursprungsplan, Planzeichnung Teil A
1. Änderung - für das Gebiet südlich des Lippenhorstweges, nörlich der Landesstraße 200 (L200) - Planzeichnung, Begründung, Zusammenfassende Erklärung
3. Änderung - in Aufstellung
Bebauungspläne:
1 - südlich des Lippenhorstweges und der Hauptstraße und westlich der Möllner Straße (L200) gelegen - Planzeichnung Teil A und Text, Teil B, Begründung, Anlage zur Begründung, Verkehrslärmuntersuchung
1. Änderung B-Plan 1 - für das Gebiet des Bauhofes, östlich Lütjenmoorweg, § 13a-Verfahren - Plan - Begründung - Bekanntmachung - Baugrundgutachten
2 - in Aufstellung
Außenbereichssatzung: Für den Bereich östlich der L 200 beidseitig des Güsterer Weges hat die Gemeinde Hornbek eine Satzung nach § 35 (6) BauGB verabschiedet, die die Bebauungsmöglichkeiten in diesem Gebiet regelt.
Außenbereichssatzung: Planzeichnung Teil I Planzeichnung Teil II Begründung
1. Änderung: Planzeichnung Begründung
2. Änderung: Planzeichnung mit Begründung
Die Planunterlagen können Sie weiterhin auch während der Öffnungszeiten oder nach vorheriger Absprache im Stadthaus Mölln, Wasserkrüger Weg 16, 23879 Mölln, einsehen.
Aktuell befinden sich keine in der Aufstellung begriffene Bauleitpläne in der Auslegung.