Das Bürgerservicebüro Breitenfelde ist vom 11.04.2023 bis 14.04.2023 geschlossen!
Aus organisatorischen Gründen ist das Bürgerservicebüro Breitenfelde vom 11.04.2023 bis 14.04.2023 geschlossen!
Sie können die Öffnungszeiten des Bürgerservicebüros in Mölln (Telefon: 04542/803-337), Wasserkrüger Weg 14 in 23879 Mölln, nach vorheriger Terminabsprache, in Anspruch nehmen.
Termine können auf der Homepage der Stadt Mölln www.moelln.de gebucht werden.
Bereits beantragte Personalausweise und Pässen liegen im Bürgerservicebüro Mölln, nach vorheriger Terminvereinbarung, zur Abholung bereit.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Mölln, den 14.03.2023
Schöffenamt
Das Schöffenamt ist ein verantwortungsvolles und gesellschaftlich wichtiges Amt, mit dem die Bürgerinnen und Bürger an der Strafjustiz mitwirken.
Warum gibt es dieses Amt?
Worin liegt seine Bedeutung?
Viele von Ihnen wissen, dass ein Urteil "im Namen des Volkes" ergeht. diese Urteilsformel wird insbesondere durch die Mitwirkung der Schöffinnen und Schöffen im Strafprozess mit Leben gefüllt. Durch Ihre Tätigkeit als Schöffin oder Schöffe sind Sie ein wichtiges Bindeglied zwischen Justiz und Bevölkerung. Die unmittelbare Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern am Strafprozess ist die Grundlage einer bürgernahen, demokratischen und sozialstaatlichen Rechtsfindung.
Was wird von Ihnen als Schöffin oder Schöffe erwartet?
Sie wirken mit den gleichen Rechten und Pflichten wie die Berufsrichterinnen und -richter im Strafprozess mit und tragen damit ein hohes Maß an Mitverantwortung an der Strafrechtspflege. Dabei müssen Sie als Schöffin oder Schöffe nicht über besondere Gesetzeskenntnisse verfügen. Sie sollen Ihre Berufs- und Lebenserfahrung, Ihre Sozialkompetenz und Menschenkenntnis in den Strafprozess einbringen. Durch Ihre Mitwirkung im Strafprozess sollen die Entscheidungen der Gerichte transparent und verständlich und dadurch das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Arbeit der Justiz erhalten und gestärkt werden.
Nähere Informationen zum Schöffenamt entnehmen Sie der Homepage:
zu den Bewerbungsformularen:
Kommunalwahl 2023 - Neues Wahlvorschlagsportal
Die Stadt Mölln und das Amt Breitenfelde werden zur Kommunalwahl 2023 erstmalig ein Wahlvorschlagsportal zur digitalen Erfassung der Wahlvorschläge für Direktkandidat:innen und Listenvorschläge zur Verfügung stellen.
Mit dem Wahlvorschlagsportal können die zur Gemeindewahl erforderlichen Vordrucke bequem online ausgefüllt, verwaltet und heruntergeladen werden. Die Menüführung, ergänzende Hilfetexte sowie Zusatzfunktionen, wie beispielsweise die Autovervollständigung von Adresseingaben, unterstützen bei der Dateneingabe.
Eine abschließende Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfung erleichtert eine fehlerfreie Einreichung der Wahlvorschläge.
(Achtung: Auch bei Nutzung des Wahlvorschlagsportals ist der Wahlvorschlag mit sämtlichen Anlagen weiterhin vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens 20. März 2023, 18:00 Uhr in Papierform einzureichen. In Ihrem eigenen Interesse reichen Sie diesen bitte mit ausreichend Zeitvorlauf ein, um ggf. noch bestehende Mängel rechtzeitig vor der Abgabefrist beheben zu können.)
Die Firma elect iT GmbH bietet mehrere Webinare an, in denen das Wahlvorschlagsportal vorgestellt wird. Die Webinare dauern etwa 1,5 Stunden und sind mit maximal 500 Teilnehmenden je Webinar sehr wahrscheinlich ausreichend limitiert.
Die für das Wahlvorschlagportal und die Schulungsveranstaltungen erforderlichen Zugangsdaten können per E-Mail (wahl@moelln.de) angefordert werden.
Das Amt Breitenfelde bittet um Unterstützung für die Menschen aus der Ukraine
Das Amt Breitenfelde, mit seinen Gemeinden Alt-Mölln, Bälau, Borstorf, Breitenfelde, Grambek, Hornbek, Lehmrade, Niendorf a. d. St., Schretstaken, Talkau und Woltersdorf bittet dringend um Unterstützung für die Menschen aus der Ukraine, die vor dem russischen Überfall auf ihr Heimatland fliehen und auch in den Gemeinden erwartet werden. Benötigt werden vor allem Unterbringungsmöglichkeiten, da das Amt Breitenfelde ohnehin schon große Probleme hat, Flüchtlinge aus anderen Ländern adäquat unterzubringen.
Notwendig sind zudem ehrenamtliche Helfer:innen, idealerweise mit ukrainischen Sprachkenntnissen, die bereit sind, sich im Rahmen der Willkommenskultur zu engagieren und die Menschen aus der Ukraine nach ihrer Ankunft zu begleiten und zu unterstützen.
Das Amt Breitenfelde in Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Mölln hat eine zentrale E-Mail-Adresse eingerichtet, unter der alle Hilfsangebote gemeldet werden können:
Ergänzend stehen telefonisch folgende Mitarbeiter:innen zur Verfügung:
Für Fragen zu Unterkünfte und Wohnungen: Herr Adam, Tel. 04542/803-117
Für Fragen der ehrenamtlichen Unterstützung und der Willkommenskultur: Frau Thorhauer, Tel. 04542/803-131.
Für sonstige Fragen: Frau Wienecke, Tel. 04542/803-134.
Sachspenden für die Menschen aus der Ukraine nimmt das AWO-Sozialkaufhaus entgegen: Grambeker Weg 8, Mölln, Tel. 04542/9869010.
Geldspenden können unter dem Stichwort „Ukraine-Hilfe" an den DRK-Ortsverein Mölln unter folgender Konto-Nr. entrichtet werden: DE50 2305 2750 0005 0038 22.
Informationen zu Ihrem Besuch im Möllner Stadthaus und Möllner Bürgerservicebüro
Für Termine im Möllner Stadthaus und Möllner Bürgerservicebüro ist es erforderlich, dass sich die Besucher vorher anmelden. Hierfür wurde ein digitales Anmelde- und Terminsystem installiert. Dies ermöglicht die direkte Anmeldung im zuständigen Fachdienst und vermeidet unnötige Wartezeiten und längere Aufenthalte im Stadthaus bzw. Bürgerservicebüro.
Termine können auf der Homepage der Stadt Mölln unter folgender Adresse gebucht werden:
https://reservation.frontdesksuite.com/moelln/termin/
Alternativ steht im Eingangsbereich des Stadthauses und im Bürgerservicebüro Mölln ein Besucherterminal zur Verfügung, über die auch die Anmeldung vor Ort erfolgen kann.
Geflügelpest
Aktuellen Informationen zur Vogelgrippe im Kreis Herzogtum Lauenburg sowie die Allgemeinverfügung des Kreises finden Sie auf der Seite der Kreisverwaltung Ratzeburg unter www.kreis-rz.de/vogelgrippe.
Hinweis zum Führen von Hunden
Die Bekanntmachung der Pressemitteilung vom 20.08.2021 finden Sie hier.
Mikrozensus 2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie in jedem Jahr findet in 2022 im gesamten Bundesgebiet und damit auch in vielen Städten und Gemeinden die Erhebung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt (Mikrozensus) durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein statt. Rechtsgrundlage hierzu ist das Mikrozensusgesetz vom 07. Dezember 2016. Die Befragung der ausgewählten Haushalte erstreckt sich dabei über das gesamte Jahr 2022.
Weitere Informationen zur Durchführung der Befragung, zu Datenschutz und Auskunftspflicht sowie über die Ergebnisse des Mikrozensus erhalten Sie über den folgenden Link des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein:
Mikrozensus - Statistikamt Nord (statistik-nord.de)
Die Durchführung des Mikrozensus ist rechtmäßig. Datenschutzrechtliche Frage können Sie ebenso über den folgenden LINK abrufen:
http://www.datenschutzzentrum.de/verwaltung/statistik/mikrozensus/
Informationen zur Afrikanischen Schweinpest
Für weitere Informationen verweisen wir auf folgenden Link: http://www.schleswig-holstein.de/ASP.