Digitale biometrische Lichtbilder: Neue Regelung ab dem 01. Mai 2025
Ab dem 01. Mai 2025 treten bundesweit neue Vorschriften für Lichtbilder in Kraft, um Manipulationen, wie das sogenannte Morphing zu verhindern.
Morphing bezeichnet eine Technik, bei der mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Foto verschmolzen werden, sodass die Gesichtszüge mehrerer Personen in einem Bild kombiniert werden können.
Um die Sicherheit bei der Beantragung von hoheitlichen Ausweisdokumenten zu gewährleisten, sind künftig ausschließlich digitale Lichtbilder zulässig.
Was ändert sich?
Bürger können ab Mai 2025 wählen, ob sie das Lichtbild für Ausweisdokumente im Bürgerservicebüro selbst machen oder bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen lassen.
- Foto direkt bei der Behörde aufnehmen lassen
Im Bürgerservicebüro wird es Ihnen möglich sein, Lichtbilder direkt vor Ort zu machen. Die Lichtbilder werden bei uns nur digital erstellt, ein Ausdruck der Bilder zur weiteren Verwendung ist nicht möglich. Die Aufnahme der Lichtbilder im Bürgerservicebüro ist gebührenpflichtig. Für jedes erstellte Lichtbild ist eine Gebühr in Höhe von 6,00 € zu entrichten.
- Digitales Foto von einem zertifizierten Fotografen mitbringen
Alternativ kann das Foto bei einem vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zertifizierten Fotografen oder spezialisierten Dienstleister angefertigt werden. Diese geben das Bild über ein sicheres Cloud-System an die Behörde. Einige private Fotodienstleister haben bereits eine Zertifizierung beantragt.
Planung und Hinweise zur Umstellung
Die bundesweite Einführung der digitalen Lichtbilder zum 01. Mai 2025 könnte in der Anfangsphase zu technischen Herausforderungen führen. Daher empfehlen wir Ihnen, Ihre Beantragung neuer Ausweisdokumente frühzeitig zu planen.
Tipp für einen stressfreien Start in die Urlaubssaison 2025
Prüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente und die Ihrer Familienmitglieder. So vermeiden Sie unnötigen Stress und können entspannt in den Urlaub starten.
Mikrozensus
Sehr geehrte Damen und Herren,
jedes Jahr findet im gesamten Bundesgebiet und damit auch in vielen Städten und Gemeinden die Erhebung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt (Mikrozensus) durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein statt. Rechtsgrundlage hierzu ist das Mikrozensusgesetz vom 07. Dezember 2016.
Weitere Informationen zur Durchführung der Befragung, zu Datenschutz und Auskunftspflicht sowie über die Ergebnisse des Mikrozensus erhalten Sie über den folgenden Link des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein:
Mikrozensus - Statistikamt Nord (statistik-nord.de)
Die Durchführung des Mikrozensus ist rechtmäßig. Datenschutzrechtliche Frage können Sie ebenso über den folgenden LINK abrufen:
http://www.datenschutzzentrum.de/verwaltung/statistik/mikrozensus/
Umgang mit Notrufnummern
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Anhang erhalten Sie eine Information zum richtigen Umgang mit Notrufnummern.
Die Pressemitteilung sehen Sie hier.
Wahlergebnisse Kommunalwahl 2023
Bekanntmachung Überleitungsbilanz Kindertagesstätten
Die Standortgemeinden der Kindertageseinrichtungen erstellen zum Zwecke der Evaluation auf einem elektronischen Formular des Ministeriums, eine Überleitungsbilanz. Diese ist zu veröffentlichen. Die Überleitungsbilanz stellt insbesondere die Veränderungen der finanziellen Aufwendungen der Gemeinde für die Kindertagesförderung auf Basis von Ist-Zahlen und Hochrechnungen, der Elternbeiträge, des Betreuungsangebots und der finanzierten Qualitätsstandards im Gemeindegebiet im Vergleich der Jahre 2019 und 2021 dar.
Bekanntmachung über Widerspruchsrechte zu Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz
Wahlergebnisse Landtagswahl 2022
Die Präsentation der Wahlergebnisse finden Sie unter folgendem Link:
Wahlergebnisse Bundestagswahl 2021
Die Wahlergebnisse der Gemeinden finden Sie unter:
Die Ergebnisse für den Kreis Herzogtum Lauenburg finden Sie unter:
Wahlergebnisse Kreis Herzogtum Lauenburg
Schätzer in Wild-und Jagdschadenangelegenheiten
Aufgrund des § 6 Abs. 1 der Landesverordnung über Verfahren in Wild- und Jagdschadenssachen vom 29. November 2018 (GVOBl. Schl.-H. 2018 S. 794) wurden mit Wirkung vom 15.07.2024
Herr Gerhard Rosenthal, Ratzeburger Straße 44, 23879 Mölln, Tel. 04542 / 829199, zum Schätzer
und
Herr Oliver Dröse, Dornweg 2, 23881 Borstorf, Mobil 0176 / 23588840, zum stellvertretenden Schätzer
in Wild- und Jagdschadenangelegenheiten auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen für den Bereich der Stadt Mölln und des Amtes Breitenfelde bestellt.
Bekanntmachungen Amt Breitenfelde
- Bekanntmachung über Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
- Bekanntmachung der Auslegung der Genehmigungsunterlagen für die Erweiterung des Windparks Bälau Mannhagen (16. 09 bis 15.10.2020)
- Bekanntmachung Unterhaltung von Gewässern II. Ordnung 2023
- Bekanntmachung Auslage Landschaftsrahmenplan Unterhaltung von Gewässern II. Ordnung 2018 (Bekanntmachung Auslage Landschaftsrahmenplan)
- Bekanntmachung vom 22.05.2018 Konzessionsverfahren Wegenutzungsverträge Strom (Bekanntmachung vom 22.05.2018)
- Vertraulichkeitserklärung Amt Breitenfelde (Vertraulichkeitserklärung Amt Breitenfelde)