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Mit dem Absenden des Kontaktformulars willige ich ein, dass meine Daten zur Bearbeitung meiner Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen beim Amt Breitenfelde gespeichert werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).

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Die Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein bestimmt, dass zu Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche sowie über sonstige Ansprüche aus dem Nachbarrecht und Verletzungen der persönlichen Ehre für jede Gemeinde eine Schiedsfrau/ ein Schiedsmann zu bestellen ist. Schiedsfrauen/-männer sind ehrenamtlich tätig. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.