Schiedsfrau/Schiedsmann sowie stellvertretende Schiedsfrau / stellvertretender Schiedsmann
Die Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein bestimmt, dass zu Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche sowie über sonstige Ansprüche aus dem Nachbarrecht und Verletzungen der persönlichen Ehre für jede Gemeinde eine Schiedsfrau/ ein Schiedsmann zu bestellen ist. Schiedsfrauen/-männer sind ehrenamtlich tätig. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.

